Ein Baum ist eine grundsätzlich schöne Sache. Er spendet Schatten, evtl. auch Äpfel und er sieht hübsch aus.
Jeder sollte einen Baum im Garten haben, in unserem Baugebiet wird das bereits etwas enger betrachtet, hier muss man pflanzen.
Kein Problem, denken wir, irgendwo wird sich schon ein Plätzchen finden.
Denkfehler unsererseits.“ Irgendwo“ ist in diesem Fall keinesfalls frei wählbar. Aber beginnen wir von vorn.
Die von uns gewählten Architekten waren sehr angetan von dem Grundstück. Zwar ist es süderschlossen, aber durch eine Straßenerweiterung an der Ostseite ermöglicht es dennoch eine verhältnismäßig kurze Einfahrt und eine interessante Gestaltungsmöglichkeit für das Grundstück. Der Bebauungsplan hatte auch keine Einwände gegen eine solche Bebauung, wir waren dennoch misstrauisch. In den Zeichnungen war an der Stelle der Straßenerweiterung ein Baum abgebildet?
Nicht verbindlich usw., aber wir wollten hier doch sicher gehen, denn eine Einfahrt auf der Westseite würde den Garten völlig ruinieren.
Es kam wie es kommen musste, natürlich sollte dort ein Baum stehen!
Im ursprünglichen Siegerentwurf für das Baugebiet waren die Grundstücke anders geschnitten, die Veränderung hin zu schmaleren Grundstücken (durch die der Baum von der Westseite des Nachbargrundstücks eben an unsere Ostseite rutschte) war in der Grünflächenplanung nicht beachtet worden.
Zum Glück hatten wir unsere Architekten!
Die verhandelten mit der Stadtplanung und dem Tiefbauamt und erhielten die Auskunft der Baum benötige eine Baumscheibe von ca. 2*3m. Diese könne man auf unser Grundstück schieben, dann bliebe die Einfahrt frei.
Nagut.
Wir planten mit 2*3m, die Stadt wollte plötzlich 3*3, daraus wurde eine Verschiebung der (schrägen) Grundstücksgrenze um 3m auf unser Grundstück (10m²!). Damit wären von Seiten der Stadt alle einverstanden gewesen, uns wurde das aber langsam etwas arg. Also diskutierten wir einen Gegenvorschlag – ganz im Sinne der Stadt näher am ursprünglichen Baumstandort.
Die Einfahrt würde etwas schmaler, die Baumscheibe sogar größer, die Grenze dafür nur 2m auf unser Grundstück geschoben, alles prima.
Tja. Nun ist die Liegenschaftsverwaltung einverstanden, die Stadtplanung auch (beide wirklich super nett und bemüht!) und die Kollegin vom Tiefbauamt stimmt es derzeit noch einmal mit dem Grünflächenamt ab. Daumen drücken!
Da die Regelung mit dem Baum mit in den Vertragsentwurf aufgenommen werden soll, haben wir zwar Ende Dezember das Grundstück zugesagt, sind nun Ende Januar aber noch immer ohne Vertragsentwurf und damit eigentlich auch praktisch ohne Grundstück.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, deshalb haben wir mit der Planung trotzdem schon einmal begonnen.
…da schlagen sich doch alle mit ähnlichen Problemen rum. Unsere Stadt hat direkt in den Süden unseres Grundstückes Eichen (ca. 20-40 m hoch) gepflanzt… Auch nicht so schön für eine PV Anlage. Der zerocube Blog gefällt mir sehr gut, werde gleich noch ein bisschen weiter stöbern. 🙂
LG, Eva